Versicherte in der Gesetzlichen KrankenversicherungMeine Praxis besitzt derzeit keine allgemein gültige Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes. Durch meine langjährige Kliniktätigkeit habe ich jedoch sehr gute Kontakte zu den Krankenkassen, die in der Regel eine Behandlung auf Antrag genehmigen. Nach der Klärung, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei Ihren Problemen notwendig und erfolgversprechend ist und die Beziehung zur Therapeutin vertrauensvoll ist, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Über die Formalien kläre ich Sie auf. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie ausschließlich bei einer psychischen Erkrankung. Lebens-, Ehe- oder Erziehungsberatung, Coaching und Supervision zählen nicht zu den Kassenleistungen und müssen deshalb privat bezahlt werden. Versicherte in der Privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder Freien HeilfürsorgeDie Beihilfe übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie bei mir. Für die ersten sechs Termine, die Vorgespräche, sind keine besonderen Formalitäten notwendig.Danach muss ein Therapieantrag gestellt werden, damit die Kosten übernommen werden.
Die Bedingungen der Privatkassen sind abhängig von den individuellen Tarifen. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung deshalb klären, in welchem Umfang die ambulante Psychotherapie erstattet wird. Informieren Sie am besten Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Psychotherapie bei einer approbierten (staatlich anerkannten) psychologischen Psychotherapeutin mit abgeschlossener Zusatzausbildung durchzuführen. Bei Privatkassen ist es sinnvoll, frühzeitig die Unterlagen für die Beantragung anzufordern.
SelbstzahlerFür selbstzahlende Privatpatienten berechnet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gebühren für psychotherapeutische Leistungen sind in beiden Gebührenordnungen identisch.
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