Informationen

Kostenübernahme

Natürlich ist es wichtig für Sie zu wissen, wann werden von wem die Behandlungskosten gezahlt. Im Folgenden erhalten Sie genau zu diesem Themenbereich Erläuterungen.

 

Dr. rer. med. Jutta Ringling

Sollten aus den unten aufgeführten Informationen Ihre Fragen in Sachen Kostenübernahme nicht beantwortet werden, können Sie mich gerne anrufen. Im persönlichen Gespräch werden wir Ihre Situation erörtern.

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Meine Praxis besitzt eine allgemein gültige Zulassung durch die kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes.

Sie benötigen keine Überweisung zur Behandlung in meiner Praxis. Die Behandlungskosten werden ausschliesslich für psychische Erkrankungen übernommen.

Lebens-, Ehe- oder Erziehungsberatung, Coaching und Supervision zählen nicht zu den Kassenleistungen und müssen deshalb privat bezahlt werden.

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Versicherte in der Privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder Freien Heilfürsorge

Die Bedingungen der Privatkassen sind abhängig von den individuellen Tarifen. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung deshalb klären, in welchem Umfang die ambulante Psychotherapie erstattet wird. Informieren Sie am besten Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Psychotherapie bei einer approbierten (staatlich anerkannten) psychologischen Psychotherapeutin mit abgeschlossener Zusatzausbildung durchzuführen. Bei Privatkassen ist es sinnvoll, frühzeitig die Unterlagen für die Beantragung anzufordern. 

Die Beihilfe übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie bei mir. Für die ersten sechs Termine, die Vorgespräche, sind keine besonderen Formalitäten notwendig. Danach muss ein Therapieantrag gestellt werden, damit die Kosten übernommen werden.

Wenn Sie Bundeswehrsoldat sind und bei der Freien Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch mit unseren Psychotherapeuten vereinbaren. Sie benötigen lediglich eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt im Rahmen des Primärarztmodells.
Weitere Nachweise sind nicht nötig, da auf ein Verfahren wie bei gesetzlich versicherten Patienten verzichtet wird.

Selbstzahler

Für selbstzahlende Privatpatienten berechnet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gebühren für psychotherapeutische Leistungen sind in beiden Gebührenordnungen identisch.

Psychotherapeutische
Praxis

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06824-4059681